Ehrungsordnung

Ehrungsordnung des Turnerbundes Ruit 1892 e.V.

(gemäß § 13 der Vereinssatzung.)

1 Grundsätze

Der Verein Turnerbund Ruit 1892 e.V. würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen.

2 Ehrungen

Ehrungen erfolgen durch Verleihung:

  • der Ehrennadel in Bronze
  • der Ehrennadel in Silber
  • der Ehrennadel in Gold
  • der Ehrenmitgliedschaft
  • des Wanderpokals mit Eintrag in die Ehrentafel für besondere Verdienste für den Verein
  • der Ehrennadel für besondere sportliche Leistung

3 Voraussetzungen der Ehrungen sind für

Die Ehrung wird nach den nachfolgenden Voraussetzungen verliehen:

  1. die Ehrennadel in Bronze
    mindestens 8 Jahre ein Ehrenamt
  2. die Ehrennadel in Silber
    mindestens 15 Jahre ein Ehrenamt im Verein oder 25jährige Mitgliedschaft
  3. die Ehrennadel in Gold
    mindestens 20 Jahre ein Ehrenamt im Verein oder 40jährige Mitgliedschaft
  4. der Ehrenmitgliedschaft
    mindestens 25 Jahre ein Ehrenamt im Verein oder 50jährige Mitgliedschaft.
    Ehrenmitglieder werden von der Beitragszahlung freigestellt.

Eine höhere Ehrung setzt in der Regel die niedrigere Stufe voraus.
Ausnahmsweise können Ehrungen auch Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Förderung und die Bestrebungen des Vereins außerordentliche Verdienste erworben haben.
Die Anrechenbarkeit für Ehrungen gilt nach Vollendung des 16. Lebensjahres.

4 Antragsverfahren

Die Anträge für die Mitgliedschaft werden über die Vereinssoftware ermittelt. Die Anträge für die weiteren Ehrungen können von den Antragsberechtigten:

  • Abteilungsleitungen
  • Vereinsausschuss
  • Vorstand

eingereicht werden.
Ehrungsanträge sind auf dem offiziellen Formular des Vereins mit Begründung, mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin, beim Vorstand einzureichen.

5 Zuständigkeit

Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand des Vereins, dieser stimmt sich mit
dem Ehrenrat ab.

6 Verleihung der Ehrungen

Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem
anderen würdigen Rahmen verliehen werden.

7 Ehrenvorsitzende/r

a) Zum/zur Ehrenvorsitzenden kann eine natürliche Person gewählt werden, die sich um den TB
Ruit und den Sport besonders verdient gemacht hat. Sie soll in der Regel Mitglied des TB Ruit
sein und mindestens vier Jahre lang das Amt des/der 1. Vorsitzenden bekleidet haben.

b) Der/die Ehrenvorsitzende wird von der Mitgliederversammlung auf Lebenszeit gewählt. Eine Abberufung ist nur aus wichtigem Grunde möglich und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung.

c) Mit seiner/ihrer Wahl erwirbt der/die Ehrenvorsitzende die Rechte eines Ehrenmitglieds, wird Mitglied des Ehrenrates und kann aufgrund seiner/ihrer langjährigen Vereinserfahrungen vom Vorstand zu Vorstandssitzungen eingeladen und in weitere Vereinsentscheidungen mit eingebunden
werden. Er/sie gehört nicht dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB an.

8 Ehrenabteilungsleiter/in

a) Zum/zur Ehrenabteilungsleiter/in kann eine natürliche Person gewählt werden, die sich um ihre
Abteilung des TB Ruit und den Sport besonders verdient gemacht hat. Sie soll in der Regel Mitglied der Abteilung sein und mindestens vier Jahre lang die Abteilung geleitet haben.

b) Der/die Ehrenabteilungsleiter/in wird von der Abteilungsversammlung auf Lebenszeit gewählt. Eine Abberufung ist nur aus wichtigem Grunde möglich und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der
Abteilungsversammlung.

c) Der/die Ehrenabteilungsleiter/in kann aufgrund seiner/ihrer langjährigen Vereinserfahrungen von
der Abteilungsleitung in weitere Abteilungsentscheidungen mit eingebunden und vom Vorstand
auf Vorschlag der Abteilungsleitung zu Sitzungen des Vereinsausschusses eingeladen werden.

9 Erfassung

Ausgesprochene Ehrungen sind vom Schriftführer zu erfassen und in einer Ehrenliste oder in der
Vereinssoftware aufzunehmen.

10 Inkrafttreten

Diese Ehrungsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Vereinsausschuss am 21.04.2009 in
Kraft und wurde zuletzt durch den Vereinsausschuss am 05.02.2019 geändert.