Beiträge
Beitragsordnung des Turnerbundes Ruit 1892 e. V. (gemäß § 6 der Vereinssatzung)
(zuletzt geändert durch Beschluss des Vereinsausschusses vom 16.01.2024)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist
Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und sind für alle Mitglieder bindend.
Der jährliche Beitrag wird entsprechend der nachfolgenden Einteilung in zwei Beitragsarten erhoben:
- LV (Lastschriftverfahren): für Mitglieder, die am Lastschriftverfahren teilnehmen.
- RE (Rechnungszahler): für Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Erwachsene ab 21 Jahren
- Im Lastschriftverfahren
Jugendbeitrag bis unter 21 Jahren
- Im Lastschriftverfahren
Ermäßigter Beitrag ab 21 Jahren
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf Antrag (siehe Beitragsordnung Punkte 8 / 9)
- Im Lastschriftverfahren
Ermäßigter Rentnerbeitrag auf Antrag
- auf Antrag (siehe Beitragsordnung Punkt 9)
- Im Lastschriftverfahren
Erwachsene ab 21 Jahren
- Im Rechnungs-verfahren
Jugendbeitrag bis unter 21 Jahren
- Im Rechnungs-verfahren
Ermäßigter Beitrag ab 21 Jahren
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf Antrag (siehe Beitragsordnung Punkte 8 / 9)
- Im Rechnungs-verfahren
Ermäßigter Rentnerbeitrag auf Antrag
- auf Antrag (siehe Beitragsordnung Punkt 9)
- Im Rechnungs-verfahren
Familienbeitrag
- Beitragsfreie Familienangehörige max. zwei Erwachsene und alle Kinder unter 21 Jahren
- Im Lastschriftverfahren
Familienbeitrag
- Beitragsfreie Familienangehörige max. zwei Erwachsene und alle Kinder unter 21 Jahren
- Im Rechnungsverfahren
Ehrenmitglieder
KiSS-Kinder (Verwaltungsbeitrag)
- Dieser Beitrag wird von der KiSS zusammen mit dem KiSS-Beitrag eingezogen und an den TB Ruit weitergeleitet.
KiSS-Kinder (Gastbeitrag)
- zusätzlich direkt an den TB Ruit zu entrichten, wenn auch das Sportangebot des TB Ruit 1892 e.V. genutzt wird
Aufnahmegebühr bei Neueintritt
- (siehe Beitragsordnung Punkt 3)
In Sonderfällen entscheidet der Vorstand. (§ 11, Absatz 1 der Finanzordnung).
Gebühr nur beim Zahler erhoben.
4. Der Beitrag wird als Jahresbeitrag erhoben. Mitglieder, die in der Zeit vom 1.7. bis 30.10. neu dem Verein beitreten, zahlen nur den halben
Jahresbeitrag. Mitglieder, die dem Verein vom 01.11. bis 31.12. neu beitreten, werden für das laufende Jahr vom Beitrag befreit.
5. Die Erhebung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Einzugsverfahren und wird spätestens vier Wochen nach der durchgeführten
Mitgliederversammlung ausgeführt. Einzüge sind nur vom Girokonto möglich.
6. Mitglieder, die die Beitragsart “LV“ (Lastschriftverfahren) gewählt haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der Einzug durchgeführt werden
kann. Sollte, aus welchem Grund auch immer, eine Lastschrift von der Bank zurückgefordert werden, trägt das Mitglied die Kosten für die
Rückbelastung, und die Beitragsart wird von “LV“ in “RE“ umgestellt. Sollte das Verschulden für die Rückbelastung auf Vereinsseite liegen,
entstehen dem Mitglied keine zusätzlichen Kosten. Um die Umstellung in “RE“ zu vermeiden, müssen die Bankformalitäten innerhalb von
zwei Wochen geklärt sein, um einen Lastschrifteinzug zu wiederholen. Mitglieder, die die Beitragsart „RE“ gewählt haben, entrichten ihren
Beitrag bis spätestens vier Wochen nach Rechnungsstellung auf das Beitragskonto des Vereins.
7. Bei Mahnungen wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € in Rechnung gestellt.
8. Mitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr ihr 21. Lebensjahr vollenden, werden ab dem darauf folgenden Geschäftsjahr als beitragspflichtige Erwachsene geführt. Dies gilt auch für diejenigen Mitglieder, die beitragsfrei bei einer Familie mit Familienbeitrag eingetragen sind. Für diese Mitglieder kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe gestellt werden (siehe Punkt 9), wenn sie Schüler oder Student/in sind oder eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst (Wehrdienst, Bundes¬freiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder vergleichbaren Dienst) absolvieren. Der Erwachsenenbeitrag gilt in diesen Fällen im ersten Geschäftsjahr nach Wegfall des Änderungsgrundes, spätestens im ersten Geschäftsjahr nach Vollendung des 25. Lebensjahres.
9. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Finanzvorstand vorzulegen.
10. Änderung der Anschrift oder der Kontoverbindung sind der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen.
11. Der Vereinsaustritt ist zum 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich und muss der Geschäftsstelle bis zum 30. November in schriftlicher
Form vorliegen. Wird ein vorzeitiger Vereinsaustritt gewünscht, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, über den der Vorstand
entscheidet.
12. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und
Gebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
13. Mitglieder, die am Sportangebot eines Dachvereins teilnehmen, müssen für die daraus entstehenden zusätzlichen Mehrkosten selbst
aufkommen. Der Turnerbund Ruit 1892 e.V. kann ermächtigt werden, im Rahmen seiner Beitragserhebung diesen Betrag einzufordern.
14. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
15. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.
Hinweis zum Datenschutz
Der Turnerbund Ruit 1892 e.V. („der Verein“) erhebt mit dem Beitritt die auf der Vorderseite genannten Daten seiner
Mitglieder. Diese Daten werden zur Erfüllung der in der Satzung festgelegten Zwecke und Aufgaben des Vereins unter
Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des baden-württembergischen Landesdatenschutzgesetzes im Wege der elektronischen Datenverarbeitung verarbeitet, gespeichert und können im Rahmen der Vorgaben der Datenschutzordnung des Vereins an den Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB),
dessen Sportfachverbände und die Presse weitergegeben und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht werden.
Jedes Mitglied hat gegenüber dem Verein Anspruch auf Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen
Daten und im Falle fehlerhafter Daten ein Korrekturrecht. Einzelheiten regelt die Datenschutzordnung des Vereins, die
auf der Internetseite des Vereins www.tbruit.de eingesehen und auf der Geschäftsstelle angefordert werden kann.
Kontaktangaben: 1. Vorsitzender, Dr. Peter Frömke
Turnerbund Ruit 1892 e. V. Telefon: 0711/415425
Sportanlage Talwiesen 1 Fax: 0711/4412171
73760 Ostfildern-Ruit
Geschäftszeiten: Dienstag 09.30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag 16.00 bis 20.00 Uhr
Freitag 09:30 bis 11:30 Uhr