Seit dem 03.04.22 ist die Corona-Verordnung Sport BW aufgehoben. Die Corona-Verordnung BW ist mit Wirkung vom 01.03.23 aufgehoben worden. Die Regelungen für den Sportbetrieb sind entfallen, unser Schutzkonzept ist aufgehoben.

Im Bundesrecht gilt bis voraussichtlich 07.04.23 noch eine Maskenpflicht für Besucher/innen von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Der Turnerbund Ruit 1892 e.V. hält bis zum 07.04.23 noch  folgende Empfehlungen aufrecht:

  • Personen, die Symptome einer SARS-CoV-Infektion (namentlich Atemnot, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Fieber, neu auftretender Husten) verspüren, wird empfohlen, auf die Teilnahme zu verzichten und einen Test zu absolvieren.
  • Es wird empfohlen, außerhalb des Sportbetriebs zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten und auf Händeschütteln, Umarmen, Abklatschen und ähnliche Begrüßungs- und Abschiedsrituale zu verzichten.
  • Wo der Mindestabstand in Sportinnenanlagen nicht eingehalten werden kann, wird Personen ab 6 Jahren empfohlen, außerhalb des Sportbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens medizinische Maske) anzulegen.
  • Regelmäßiges und intensives Lüften der Sportinnenanlagen wird empfohlen.
  • Empfohlen wird, die Hände regelmäßig und gründlich zu waschen und beim Husten und Niesen ein Einmaltaschentuch (ersatzweise die Armbeuge) zu verwenden.
  • Den Sportgruppen wird empfohlen, Gruppenwechsel so vorzunehmen, dass Begegnungen minimiert werden und ggf. eingerichtete Laufwege, Ein- und Ausgänge beachtet werden.
  • Der TB Ruit ermächtigt seine Abteilungs-, Jugend-, Sport- und Übungsleiter*innen sowie deren Vertretungen, für ihre Sportarten oder einzelne Kurse oder Veranstaltungen zusätzliche Empfehlungen oder Regeln bekanntzugeben.

Wir wünschen allen Mitgliedern und Gästen gute Gesundheit und Freude bei der Nutzung unserer Sportangebote.